Ab heute, 12.04., gilt im Burgenlandkreis die Waldbrandgefahrenstufe 4.

Quelle: Landeszentrum Wald
Quelle: Landeszentrum Wald

Hinweise zum Verhalten bei ausgelösten Waldbrandwarnstufen

Waldbrandgefahrenstufen zeigen die aktuelle Waldbrandgefährdung an. Sie werden auf der Grundlage des Waldbrandgefahrenindex WVI im Zeitraum vom 1. März bis 30. September durch das zuständige Betreuungsforstamt des Landeszentrum Wald ermittelt.

Bedeutung der Waldbrandgefahrenstufen:

1 – sehr geringe Waldbrandgefahr
2 – geringe Waldbrandgefahr
3 – mittlere Waldbrandgefahr
4 – hohe Waldbrandgefahr
5 – sehr hohe Waldbrandgefahr

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Grundsätzliche Verhaltensregeln in Feld und Wald:

Es ist verboten

  • im Wald öffentliche Straßen und Wege zu verlassen,
  • in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
  • durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
  • außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
  • im Wald oder in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden.

Besondere Verhaltensregeln bei Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5:

  • In Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege aller Art nicht verlassen werden.
Quelle: Landeszentrum Wald
Quelle: Landeszentrum Wald

Durch die Beachtung dieser Hinweise, erhöhte Aufmerksamkeit und umsichtiges Verhalten helfen Sie mit, Waldbrände zu verhüten!