Es ist ein schöner, aber gefährlicher Brauch das alte Jahr mit einem Feuerwerk zu verabschieden.

Dieses Silvesterfeuerwerk wird jedes Jahr für einige zum Alptraum, wenn die einfachsten Grundregeln vergessen werden. Alkoholgenuss und der damit oftmals verbundene Leichtsinn und Übermut haben schon zu schweren Verletzungen geführt.

Eine weitere Gefahr geht aber auch von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern aus, die oft auf Flohmärkten angeboten werden. Meistens stammen diese Artikel aus den Ostblockstaaten. Tests haben gezeigt, dass solche Böller – wenn sie in der Hand explodieren – in der Lage sind diese Körperteile zu zerfetzen.

Nur zu Silvester, 31.12., bis zum Neujahrstag, 01.01., ist das abbrennen pyrotechnischer Gegenstände erlaubt (siehe 1. SprengV, § 23 ). Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen.

SCHÜTZEN SIE IHRE WOHNUNG

Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen. Halten Sie Zufahrten in enge Wohnstraßen frei, bitten Sie Nachbarn und Besucher eine Durchfahrt für Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge frei zuhalten. Die Feuerwehr braucht eine Mindestbreite von 3 m um mit ihren Fahrzeugen schnell zu einem Schadensort zu kommen. Parkende Autos verzögern die Anfahrt unnötig.

GENERELLER SICHERHEITSHINWEIS

Achten Sie schon beim Kauf auf die BAM-Zulassung. Nur Feuerwerk mit einer BAM xxxx Nummer ist geprüft und in Deutschland zugelassen. Seit Ende 2014 sind die Importeure jedoch nicht mehr verpflichtet die BAM-Nr. auf das Produkt aufzudrucken, eine entsprechende Pressemitteilung der BAM findet man auf deren Homepage

Achtung: Keine Grau- oder Billigimporte beschaffen und verwenden!

GEBRAUCHSANWEISUNGEN BEACHTEN

Überlassen Sie das Zünden des Feuerwerks nur den Silvestergästen, die einen klaren Kopf behalten haben. Am besten ist natürlich, schon am Nachmittag die Gebrauchsanweisung auf den Packungen zu studieren. Beachten Sie die Hinweise sorgfältig.

Alle Artikel, die im Zimmer verwendet werden dürfen, wie z. B. Tischfeuerwerk, sollten über einer feuerfesten Unterlage und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoffen abgebrannt werden. Dies gilt auch für Wunderkerzen. Sie zählen zur Klasse I, dem so genannten Kleinstfeuerwerk, und dürfen ganzjährig erworben und verwendet werden.

NUR IM FREIEN VERWENDEN

Alle anderen Gegenstände wie Knaller, Frösche, Schwärmer, Luftpfeifen, Vulkane, Raketen, Römische Lichter, Sonnen und Fontänen, zählen zur umfangreicheren Klasse II und dürfen nur von Personen über 18 Jahren erworben und – nur im Freien – abgebrannt werden.

Kinder Finger weg von Feuerwerk! Eltern aufgepasst: Brennt Euer Feuerwerk doch im Beisein der Kinder ab.

FEUERWERK NICHT IN DER HAND HALTEN

Kleinere Knallkörper mit Reibkopf werden an der Streichholzschachtel entzündet und rasch weggeworfen. VORSICHT! Nicht in Personengruppen werfen. Die größeren Knallkörper wie Kanonenschläge muss man auf den Boden legen, entzünden und sich dann zügig entfernen.

Auch Römische Lichter, Vulkane und Fontänen sollte man niemals in der Hand behalten.

RAKETEN SENKRECHT ABSCHIESSEN

Für den Abschuss von Raketen eignen sich leere Wein- oder Sektflaschen. Ideal ist ein Getränkekasten mit leeren Flaschen. Wichtig ist, dass die Rakete ungehindert aufsteigen kann. Beim Abschuss von Raketen sollte auch die mögliche Flugbahn beachtet werden. Besonders in Gegenden, in denen es Gebäude aus leicht brennbarem Material gibt, sind Schutzzonen einzuhalten. Es empfiehlt sich, zum Schutz der Augen eine geeignete Brille zu tragen. An einem Holz- oder Zaunpfahl mit genügend Abstand zu leicht brennbaren Gegenständen sind Sonnen sicher angebracht.

BATTERIE-, SYSTEM- & KOMBINATIONSFEUERWERK

Aufgrund der wesentlich größe Effektfülle bei diesen neuartigen Feuerwerksartikeln sind besondere Sicherheitsaspekte auf den jeweiligen Gebrauchsanweisungen zu beachten.

Und vor allem: Immer auf ausreichenden Sicherheitsabstand achten!

NEHMEN SIE KEINE SELBSTBASTELEIEN VOR

Wer Zweifel hat, sollte auf Nummer sicher gehen und einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereithalten. Zur eigenen Vorsicht heißt es grundsätzlich Türen und Fenster schließen. Balkone eignen sich nicht zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Auch sollten sich Feuerwerkskörper niemals in den Taschen der Kleidung befinden.

BLINDGÄNGER NICHT EIN ZWEITES MAL ZÜNDEN

Blindgänger bitte mit Wasser überschütten und entsorgen. Batterie-, System- oder Kombinationsfeuerwerk ist zumeist mit einer Ersatzzündschnur versehen. Bitte beachten Sie hier die Gebrauchsanweisung!

Im Grunde lassen sich diese Sicherheitstips auf drei Grundregeln beschränken:

1. Bitte Gebrauchsanweisung lesen und einhalten.
2. Keine Experimente wagen.
3. Basteleien an den Feuerwerkskörpern sind grundsätzlich tabu und verboten

DER NOTRUF

Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem medzinischen Notfall oder einen Einsatz für die Feuerwehr kommen nutzen Sie am besten – sofern möglich – ein Festnetztelefon, da gegen Mitternacht desöfteren die Mobilfunknetzte versagen.

Grundregeln NOTRUF 112:

1. WO wird die Feuerwehr / der Rettungsdienst benötigt? (Ort, Straße, Hausnummer, Etage)

2. WER ruft an? (Name, Telefonnummer)

3. WAS ist passiert? (Feuer, Unfall)

4. WIE ist die Situation? (Sind Menschen oder Tiere in Gefahr oder verletzt, Lage unklar?)

5. WARTEN Sie auf Fragen der Leitstelle!

6. NICHT AUFLEGEN! (Die Leitstelle beendet das Gespräch)