++ Ab heute 10 Uhr gilt für den gesamten Burgenlandkreis wieder die Waldbrandgefahrenstufe 4 – die somit höchstmögliche Gefahrenstufe für unseren Landkreis ++

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Es ist verboten,

• in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
• durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
• bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
• im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden.
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Waldbesucher werden gebeten, auftretende Brände sofort der Feuerwehr (Notruf 112) zu melden. Das Landeszentrum Wald warnt jedoch ausdrücklich davor, einen Brand eigenständig löschen zu wollen. Waldbrände besitzen eine Eigendynamik, die von Waldbesuchern nicht eingeschätzt werden kann!